Über Christian Lange

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Mein Lebenslauf

2021

Regioexperte Strafrecht Hamburger Abendblatt

1998 – 2003

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg; »Freischuß« 1. Juristisches Staats­examen

2003 – 2004

Ergänzungsstudien­gang Wirtschafts­recht an der Universität Hamburg

2001 – 2006

Mitarbeiter der Raupach & Wollert-Elmendorff Rechts­anwalts­gesell­schaft mbH (heute Deloitte Legal)

2006 – 2008

Referendariat in Hamburg (mit Stationen beim Gericht, der Staats­anwalt­schaft und General­staats­anwalt­schaft Hamburg, im Straf­vollzug sowie einem nam­haften Ham­burger Straf­vertei­diger)

2008

2. Juristisches Staatsexamen und Zu­lassung als Rechts­anwalt in Hamburg

November 2008

Gründung der Rechtsanwalts­kanzlei Christian Lange in Hamburg-Bahren­feld

seit 2012

Fachanwalt für Strafrecht

2013

Vertretung eines deutschen Mandanten in Italien

2014 – 2016

Vertretung eines deutschen Mandanten in Spanien (incl. Unter­suchungs­haft in Spanien)

2014 – 2015

Vertretung eines Mandanten in der Schweiz (nach Unter­suchungs­haft in Deutsch­land)

August 2016

Umzug der Kanzlei aus Bahrenfeld an die heutige Anschrift

2016 – 2017

Vertretung eines Mandanten in Österreich und Luxem­burg (mit Unter­suchungs­haft in Deut­schland)

2017

Vertretung eines deutschen Mandanten in Schweden

2017

Vertretung einer deutschen Mandantin in Belgien

2020

Vertretung eines deutschen Mandanten in Schweden

Fremdsprachen

Englisch, Italienisch, Spanisch
Grundkenntnisse auch in Französisch, Nieder­ländisch und Schwe­disch

Meine Philosophie

Jeder Fall ist anders

Meine Tätigkeit für Sie stützt sich auf die Säulen Ehrlich­keit, Kom­pe­tenz, Erreich­bar­keit, Zuver­lässig­keit und Respekt. Ihre Bedürf­nisse, Erwar­tungen und An­sprüche an meine recht­liche Be­ratung stehen im Mittel­punkt, denn Ihre Zu­frieden­heit ist das Güte­siegel meiner Arbeit und ein zu­friedener Man­dant die beste Werbung.

Ehrlichkeit ist die Grundlage für Ver­trauen und Vertrauen ist die zwingende Voraus­setzung im Verhält­nis zwischen Man­dant und Rechts­anwalt. Im Rah­men einer Be­ratung schätze ich für Sie das außer­gericht­liche und pro­zessuale Risiko ab und be­spreche mit Ihnen den weiteren Verfahrensgang. Hierzu gehört auch die ehrliche Ein­schätzung, wenn nur wenig oder sogar keine Aus­sicht auf Er­folg be­steht.

Kompetenz entsteht aus steter Fort­bildung. Diesen Grundsatz nehme ich sehr ernst und infor­miere mich daher regel­mäßig über Ge­setzes­ände­rungen und aktu­elle Recht­sprechung und nehme an vielen Fort­bildungs­seminaren teil, die die Fort­bildungs­pflichten eines Fach­anwaltes bei Weitem über­steigen. Besondere Kennt­nisse habe ich im Straf- und Straf­prozess­recht nach­gewiesen und führe seit Früh­jahr 2012 die zu­sätz­liche Bezeich­nung Fach­anwalt für Straf­recht.

Erreichbarkeit ist der Schlüssel des Kontak­tes mit dem Man­dan­ten. Mein Büro ist an 7 Tagen die Woche incl. Feiertagen 24 Stunden für Sie tele­fonisch be­setzt und garan­tiert Ihnen so höchst­mögliche Erreich­barkeit. Gern ver­ein­bare ich auf Ihren Wunsch auch Ter­mine am Wochen­ende oder in den späten Abend­stunden.

Zuverlässigkeit bedeutet, Sie stets über den Stand des Ver­fahrens zu in­for­mieren und neu auf­treten­de Pro­bleme (durch Vor­bringen der Gegen­seite, Ände­rungen des gelten­den Rechts, Er­mitt­lungen etc.) mit Ihnen zu be­sprechen. Zu­ver­lässi­gkeit bedeutet auch, Ver­sprochenes zu halten und das tue ich.

Gegenseitiger Respekt beinhaltet auch den fairen Umgang mit­einander. Mein Honorar ist daher oft­mals frei ver­handel­bar und orien­tiert sich an Ihrer Leis­tungs­fähig­keit. Seriöses Arbeiten um­fasst meiner Meinung nach auch, weniger zahlungs­fähigen Man­dan­ten eine Raten­zahlung zu gewähren; dies setzt natür­lich ein gegen­seiti­ges Ver­trauen voraus. Gern nehme ich mir die Zeit, und erkläre Ihnen kompli­zierte juristische Zusammen­hänge so, dass sie für den juris­tischen Laien ver­ständ­lich werden.

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