Regioexperte Strafrecht Hamburger Abendblatt
Mein Lebenslauf
2021
1998 – 2003
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg; »Freischuß« 1. Juristisches Staatsexamen
2003 – 2004
Ergänzungsstudiengang Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg
2001 – 2006
Mitarbeiter der Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (heute Deloitte Legal)
2006 – 2008
Referendariat in Hamburg (mit Stationen beim Gericht, der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, im Strafvollzug sowie einem namhaften Hamburger Strafverteidiger)
2008
2. Juristisches Staatsexamen und Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg
November 2008
Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Christian Lange in Hamburg-Bahrenfeld
seit 2012
Fachanwalt für Strafrecht
2013
Vertretung eines deutschen Mandanten in Italien
2014 – 2016
Vertretung eines deutschen Mandanten in Spanien (incl. Untersuchungshaft in Spanien)
2014 – 2015
Vertretung eines Mandanten in der Schweiz (nach Untersuchungshaft in Deutschland)
August 2016
Umzug der Kanzlei aus Bahrenfeld an die heutige Anschrift
2016 – 2017
Vertretung eines Mandanten in Österreich und Luxemburg (mit Untersuchungshaft in Deutschland)
2017
Vertretung eines deutschen Mandanten in Schweden
2017
Vertretung einer deutschen Mandantin in Belgien
2020
Vertretung eines deutschen Mandanten in Schweden
Fremdsprachen
Englisch, Italienisch, Spanisch
Grundkenntnisse auch in Französisch, Niederländisch und Schwedisch
Meine Philosophie
Jeder Fall ist anders
Meine Tätigkeit für Sie stützt sich auf die Säulen Ehrlichkeit, Kompetenz, Erreichbarkeit, Zuverlässigkeit und Respekt. Ihre Bedürfnisse, Erwartungen und Ansprüche an meine rechtliche Beratung stehen im Mittelpunkt, denn Ihre Zufriedenheit ist das Gütesiegel meiner Arbeit und ein zufriedener Mandant die beste Werbung.
Ehrlichkeit ist die Grundlage für Vertrauen und Vertrauen ist die zwingende Voraussetzung im Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Im Rahmen einer Beratung schätze ich für Sie das außergerichtliche und prozessuale Risiko ab und bespreche mit Ihnen den weiteren Verfahrensgang. Hierzu gehört auch die ehrliche Einschätzung, wenn nur wenig oder sogar keine Aussicht auf Erfolg besteht.
Kompetenz entsteht aus steter Fortbildung. Diesen Grundsatz nehme ich sehr ernst und informiere mich daher regelmäßig über Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung und nehme an vielen Fortbildungsseminaren teil, die die Fortbildungspflichten eines Fachanwaltes bei Weitem übersteigen. Besondere Kenntnisse habe ich im Straf- und Strafprozessrecht nachgewiesen und führe seit Frühjahr 2012 die zusätzliche Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht.
Erreichbarkeit ist der Schlüssel des Kontaktes mit dem Mandanten. Mein Büro ist an 7 Tagen die Woche incl. Feiertagen 24 Stunden für Sie telefonisch besetzt und garantiert Ihnen so höchstmögliche Erreichbarkeit. Gern vereinbare ich auf Ihren Wunsch auch Termine am Wochenende oder in den späten Abendstunden.
Zuverlässigkeit bedeutet, Sie stets über den Stand des Verfahrens zu informieren und neu auftretende Probleme (durch Vorbringen der Gegenseite, Änderungen des geltenden Rechts, Ermittlungen etc.) mit Ihnen zu besprechen. Zuverlässigkeit bedeutet auch, Versprochenes zu halten und das tue ich.
Gegenseitiger Respekt beinhaltet auch den fairen Umgang miteinander. Mein Honorar ist daher oftmals frei verhandelbar und orientiert sich an Ihrer Leistungsfähigkeit. Seriöses Arbeiten umfasst meiner Meinung nach auch, weniger zahlungsfähigen Mandanten eine Ratenzahlung zu gewähren; dies setzt natürlich ein gegenseitiges Vertrauen voraus. Gern nehme ich mir die Zeit, und erkläre Ihnen komplizierte juristische Zusammenhänge so, dass sie für den juristischen Laien verständlich werden.